Hausbesuche: Komfortabel, persönlich, ganz nah!

Behandlung bei Ihnen: Wir kommen!

Manchmal ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, die Praxis selbst aufzusuchen. In diesen Fällen kann die ergotherapeutische Behandlung auch als Hausbesuch stattfinden. Damit wir zu Ihnen nach Hause kommen dürfen, muss der Hausbesuch vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin auf dem Rezept ausdrücklich verordnet werden.


 

Ein Hausbesuch ist dann möglich, wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung, Ihres Alters oder einer Einschränkung nicht zumutbar ist, unsere Praxisräume aufzusuchen. Typische Gründe sind zum Beispiel eingeschränkte Mobilität, eine akute Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder die Notwendigkeit, die Therapie direkt im häuslichen Umfeld durchzuführen.


 

Die Kosten für den Hausbesuch werden – wie auch die Behandlung selbst – in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung mit dem Hinweis „Hausbesuch erforderlich“.


 

So stellen Sie sicher, dass Sie die benötigte ergotherapeutische Unterstützung bequem in Ihrem vertrauten Umfeld erhalten.

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